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Schwangerschaft - Tipps

Hier sehen Sie einige Informationen rund um die Schwangerschaft, wie z.B. die erste Schwangerschaft, gesunde Ernährung in der Schwangerschaft, Sport in der Schwangerschaft, Verlauf der Schwangerschaft, Gewichtszunahme in der Schwangerschaft und Elternzeit - Mutterschutz.

Erste Schwangerschaft Gewichtszunahme Schwangerschaft
Sport Schwangerschaft Verlauf Schwangerschaft
Wohin zur Geburt Reisen in der Schwangerschaft
   


Elternzeit und Mutterschutz

Elternzeit/ Elterngeld

Der Anspruch auf Elterngeld beginnt mit dem Zeitpunkt der Geburt.

Der Antrag für das Elterngeld muss spätestens 3 Monate nach der Geburt Ihres Kindes beim Einwohnermeldeamt gestellt werden.

Folgende Bescheinigung sind für den Antrag notwendig: Geburtsurkunde des Kindes, Gehaltsabdrechnungen, Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers, Bescheinung von Krankenkasse und Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürfen gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit beantragen, für die Betreuung eines Kindes.

Während der Elternzeit müssen die Beschäftigten nicht arbeiten und der Arbeitgeber zahlt kein Arbeitsentgelt.

Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes besteht der Anspruch auf Elternzeit.

Elterngeld bekommt jeweils der Elternteil, der sich um die Betreuung des Kindes kümmert.

Die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes beträgt 14 Monate, wenn der Anspruch auf beide Elternteile verteilt ist.

Der Mutterschutz

Sie sind schwanger und stehen in einem festen Arbeitsverhältnis, dann haben Sie Anspruch auf Mutterschutz. Das gleiche gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, gering
Beschäftigte, Heimarbeiterinnen sowie befristete Beschäftigte.

Der Antrag auf Mutterschutz kann bei der Krankenkasse gestellt werden.
Im Normalfall beginnt die Mutterschutzfrist sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen nach der Entbindung. In dieser Dauer kann das Mutterschutzgeld gezahlt werden.

Vorausgesetzt Sie sind:

· Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
· Sie haben Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
· Das Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft zulässig aufgelöst

Solange Sie sich gesetzlich versichert im Mutterschutz befinden, zahlt Ihnen die Krankenkasse Mutterschaftsgeld.


Sobald Sie als Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Mitteilung von Ihrer Schwangerschaft erteilt haben, greifen die Schutzvorschriften für werdende Mütter.

Kindergeld

Kindergeld erhalten alle Eltern unabhängig vom Verdienst.
Für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr wird Kindergeld ausgezahlt.
Beantragen können Sie das Kindergeld bei den Familienkassen der Agentur für Arbeit.

 

Literatur bei Amazon
Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit